Formalitäten & Behördengänge nach der Geburt

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Bist du gerade ein Elternteil geworden und fühlst dich nun von den Dingen, die organisiert werden müssen, überfordert und überwältigt? Bist du dir unsicher, was du wann zu erledigen hast und hast Angst, etwas Wichtiges zu vergessen? Nach der Geburt deines Babys kommen auf dich (und auf deine:n Partner:in) einige zu erledigende Formalitäten und Behördengänge zu. Im Folgenden erhältst du daher einen Überblick über die wichtigsten Termine sowie benötigte Unterlagen und weitere Hinweise. Nachdem du diesen Beitrag gelesen hast, kannst du dir einen Plan überlegen, wie du wann, was, wo und mit wem erledigen möchtest. Nutze dafür gerne die Checkliste im Anhang als Übersicht über die wichtigsten Formalitäten.

Beim Zivilstandsamt anmelden

Innerhalb drei Tagen nach der Geburt erfolgt die Anmeldung beim Zivilstandsamt des Geburtsorts deines Kindes. In der Regel übernimmt das Spital oder Geburtshaus diese Formalitäten. Dein Baby sollte zügig nach der Geburt den Geburtsschein erhalten, den du in mehrfacher Ausführung benötigst, um sie bei allen Ämtern vorlegen zu können.
Hinweis: Spätestens drei Monate nach der Geburt musst du für das Baby eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Dazu informieren dich meistens die kantonalen oder kommunalen Stellen.

Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen

Bei der Erstuntersuchung in deiner Geburtseinrichtung erhältst du das Gesundheitsheft von Pädiatrie Schweiz, in dem alle Untersuchungen bis ans Ende der Adoleszenz dokumentiert werden. Die Untersuchungen finden in regelmäßigen Abständen statt und erfolgen in einer kinderärztlichen Praxis.

Zu den Untersuchungen solltest du die Krankenversicherungskarte deines Kindes, das Gesundheitsheft sowie den Impfpass mitbringen.
Hinweis: Um keine wichtigen Untersuchungen zu verpassen, ist eine frühzeitige Terminvereinbarung ratsam.

Bei der Krankenkasse anmelden

Bis maximal 3 Monate nach der Geburt musst du dein Baby bei der Krankenkasse anmelden. Sollte dein Baby krank zur Welt kommen oder nach der Geburt krank werden, zahlt die Grundversicherung derjenigen Krankenkasse, bei der das Kind angemeldet wurde. Um Leistungen aus der Zusatzversicherung in Anspruch zu nehmen, solltest du das Kind bereits vorgeburtlich anmelden, sodass die Krankenversicherung keine Vorbehalte machen kann.
Hinweis: Dein Kind muss nicht in dieselbe Krankenkasse beitreten, bei der du oder dein:e Partner:in versichert sind. Informiere dich bestenfalls schon vor der Geburt über die Leistungen verschiedenerer Krankenkassen und lasse dir unverbindliche Offerten ausstellen.

Familienzulagen (Kinderzulagen) beantragen

Allen erwerbstätigen Eltern(-teilen), die ein Kind erwarten, steht eine Familienzulage, auch Kinderzulage genannt, zu. Die Familienzulagen variieren von Kanton zu Kanton – maßgebend für die Höhe der Zulage ist die berufliche Stellung der Eltern. Das Bundesgesetz schreibt eine Mindestleistung von 200 Franken pro Monat pro Kind (bis zu seinem vollendeten 16. Lebensjahr oder bis zum 20. vollendeten Lebensjahr für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können) vor. Für Kinder in Ausbildung im Alter von 15 bis 25 Jahren erhältst du eine Ausbildungszulage in Höhe von 250 Franken pro Monat. Pro Kind hast du bzw. habt ihr nur einmal Anspruch auf Familienzulagen, d.h. solltest du und dein:e Partner:in beide arbeiten, werden die Zulagen nur an ein Elternteil ausbezahlt. Die Familienzulagen werden mit dem Lohn ausbezahlt und müssen bei deinem Arbeitgeber beantragt werden.
Hinweis: Solltest du selbstständig, arbeitslos oder arbeitsunfähig sein, musst du den Anspruch auf Familienzulagen direkt bei der Ausgleichskasse geltend machen. Falls du vergessen hast, die Familienzulagen zu beantragen oder nicht wusstest, dass du Anspruch darauf hast, kannst du diese bis maximal fünf Jahre rückwirkend beantragen.

Elterngeld beantragen

Wenn du berufstätig bist, hast du Anrecht auf 80 % deines Lohns, während deines Mutterschaftsurlaubs, der 14 Wochen bzw. 98 Tage ab Geburt dauert (Mutterschaftsentschädigung). Wenn du angestellt bist, erledigt der Arbeitgeber die entsprechenden Formalitäten für dich als Gebärende:r. Für die unterstützende Person, die Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 2 Wochen hat, beträgt die Entschädigung ebenfalls 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Insgesamt werden für 2 Wochen Urlaub 14 Taggelder, also ein Höchstbetrag von 2744 Franken, ausbezahlt.
Hinweis: Solltest du selbstständig, arbeitslos oder arbeitsunfähig sein, musst du den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung direkt bei der Ausgleichskasse geltend machen.

Zum Rückbildungskurs anmelden

Ab ca. 6 bis 8 Wochen nach der Geburt empfiehlt es sich, einen Rückbildungskurs zu besuchen, um die entsprechenden Muskeln, die bei der Geburt belastet wurden, wieder zu trainieren.

In einer Hebammenpraxis kannst du dich über Kursmöglichkeiten informieren und dich anmelden. Gegebenenfalls fallen entsprechende Gebühren an.
Hinweis: Möglicherweise könnten auch andere Kursformate, wie beispielsweise Erste-Hilfe-Kurse für Kinder und Babys, eine musikalische Früherziehung oder eine Babymassage für dich interessant sein.

Möglichkeiten für eine Betreuung finden

Falls du dein Kind in Betreuung geben möchtest, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, die für dich (und deine:n Partner:in) in Frage kommen können. Nachdem du dich über die verschiedenen Möglichkeiten informiert hast, kannst du dich beim Träger der Einrichtung sowie der Einrichtung selbst bewerben. Erforderliche Unterlagen können direkt bei der Einrichtung erfragt werden.
Hinweis: Gerade in Großstädten lohnt es sich aufgrund der hohen Nachfrage und Wartelisten, bereits frühzeitig mit den Bewerbungen zu beginnen.

Nun hast du einen Überblick über die wichtigsten Formalitäten und Behördengänge erhalten, die nach der Geburt zu erledigen sind. Solltest du weitere Fragen haben, kannst du dich jederzeit an die hier angegebenen Ansprechpersonen – auf Wunsch auch anonym – wenden. Nutze gern die Checkliste als Hilfestellung, damit du nichts vergisst.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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