Die 3 Säulen der finanziellen Altersvorsorge

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Machst du dir darüber Gedanken, wie du dich für das höhere Alter finanziell absichern kannst? Möchtest du wissen, welche Möglichkeiten der Altersvorsorge dir als Arbeitnehmer:in zur Verfügung stehen? In der Schweiz gibt es drei verschiedene Wege, für das Alter vorzusorgen: die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Berufliche Vorsorge (BVG) und die private Vorsorge. In diesem Beitrag erhältst du einen Überblick über die unterschiedlichen Vorsorgeformen, um dich dabei zu unterstützen, die richtige Entscheidung für deine finanzielle Zukunft zu treffen und finanziell abgesichert in den Ruhestand gehen zu können.

Staatliche Vorsorge

Solltest du in der Schweiz berufstätig sein, dann bist du obligatorisch über die Alters- und Hinterlassenenversicherung pflichtversichert. Als erste Säule gewährleistet sie ein Einkommen, das zur Deckung der Grundbedürfnisse im Alter, bei Invalidität oder Tod von Angehörigen ausreicht. Das AHV-System funktioniert über das Umlageverfahren, das heißt, dass von Berufstätigen eingezahlte Beiträge sofort an Rentner ausgezahlt werden. Dafür haben die Einzahlenden dann wiederum Anspruch auf die Leistungen der nachfolgenden Generationen.

Die Höhe deiner AHV-Rente hängt zum einen von der Anzahl der Jahre ab, in denen du AHV-Beiträge bezahlt hast, zum anderen von deinem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Das ordentliche Rentenalter in der Schweiz liegt für Männer bei 65 Jahren.  Das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen wird aktuell (Reform AHV 21) schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die erste Erhöhung um drei Monate findet voraussichtlich ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform, also im Jahr 2025, statt und zwar für die 1961 geborenen Frauen. Frauen mit Jahrgang 1962 müssen sechs Monate länger arbeiten bis zur ordentlichen Pensionierung, 1963 geborene Frauen neun Monate mehr und 1964 geborene Frauen bis Alter 65. Ab 2028 gilt dann also für Frauen wie Männer das gleiche Rentenalter von 65 Jahren.

Solltest du dich für eine vorzeitige oder verschobene Pensionierung entscheiden, hat das Auswirkungen auf die Höhe deiner Rente.

Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)

Die berufliche Vorsorge ist eine Form der Zusatzrente, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wird. Sie wird in der Regel durch eine Lohnumwandlung finanziert. Das bedeutet, dass Angestellte einen Teil ihres Gehalts direkt in eine Altersvorsorge einzahlen, anstatt es sich auszahlen zu lassen. In der Schweiz sind alle Arbeitnehmenden, die in der ersten Säule versichert sind und ein jährliches Einkommen von mindestens 22'050 Franken haben, gesetzlich verpflichtet, Beiträge in die berufliche Vorsorge, die zweite Säule, einzuzahlen. Die Beiträge werden normalerweise je zur Hälfte von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Der Arbeitgeber kann jedoch auch entscheiden, mehr als die Hälfte zu übernehmen. Die Beiträge werden direkt von deinem Lohn abgezogen und auf ein Konto bei der Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers überwiesen. Die Höhe der beruflichen Vorsorgeleistung hängt von den eingezahlten Beiträgen ab und wird gemäß dem Reglement der Pensionskasse, die das Geld verwaltet, berechnet.
In der Regel kannst du dir einen Viertel der Summe deiner BVG-Rente als (einmaligen) Kapitalbezug auszahlen lassen und den Rest als monatliche Rente beziehen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich das angesparte Kapital der 2. Säule vorzeitig auszahlen zu lassen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man die Schweiz verlässt, eine selbständige Tätigkeit aufnimmt oder Wohneigentum erwirbt.

Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge, auch bekannt als die dritte Säule, besteht aus individuellen Spar- und Anlageformen. Sie ist freiwillig und dient dazu, Lücken in der ersten und zweiten Säule zu schließen. Die private Altersvorsorge kann in gebundener Form (Säule 3a) oder in freier Form (Säule 3b) erfolgen. Die Säule 3a ist steuerbegünstigt, aber an bestimmte Bedingungen gebunden, so kannst du das Geld der 3. Säule nur vollständig als einmalige Auszahlung beziehen. Die Auszahlung kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter und bis fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter erfolgen, sofern du nachweisen kannst, dass du weiterhin arbeitest. Die Säule 3b ist nicht steuerbegünstigt, aber flexibler. Möglichkeiten der ungebundenen Selbstvorsorge können Spareinlagen in Form von Bargeld, Sparbüchlein, Lebensversicherungen oder Investitionen am Aktienmarkt sein — beispielsweise mit einem Sparplan auf börsengehandelte Aktien-Indexfonds (sogenannte ETFs). Dabei ist es vor allem wichtig, auf eine langfristige Anlagestrategie zu setzen und einen breit gestreuten Fonds zu wählen, um das Risiko von Kapitalverlust zu minimieren. Neben den üblichen Vorsorgelösungen sind Immobilien eine weitere Option für die Altersvorsorge. Das eigene Haus oder die Eigentumswohnung kann als Kapitalanlage, zusätzliche Einnahmequelle oder zur Eigennutzung dienen und somit langfristig für finanzielle Sicherheit sorgen.

Diese Übersicht dient als erster Einblick in die finanzielle Altersvorsorge. Welche Vorsorgeformen sich für dich lohnen, hängt von deiner individuellen Situation ab. Sprich mit deinem Arbeitgeber über das Reglement der beruflichen Altersvorsorge (PK) und lasse dich im Vorfeld über Anlagemöglichkeiten beraten. Auch eine Kombination aus verschiedenen Säulen kann, je nach finanzieller Situation, sinnvoll sein. Informiere dich auch hier in der Mediathek, wenn du mehr zu diesem Thema erfahren möchtest.

Dieser Artikel wurde von WSA Audiology erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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